Google Bewertungen löschen lassen
- Hohe Löschquote von 85-90%
- Über 100.000 Bewertungen gelöscht
- Kein Kostenrisiko - Zahlung bei nur erfolgreicher Löschung



Erfolgreicher als selber um Löschung bitten
Die meisten unserer Kunden (ca. 90 %) kommen nach erfolglosen Eigenversuchen zu uns, wobei Portale gar nicht erst reagieren. Nach über 1.000 Kunden erhalten wir zuverlässig eine Rückmeldung von Google & Co.
Mehr als 100.000 Google Bewertungen gelöscht
Mehrere tausend betreute Kunden und mehr als 100.000 erfolgreich gelöschte Bewertungen sprechen für sich. Vertrauen Sie dem größten Anbieter auf dem Markt!
Kein Kostenrisiko im Vergleich zu anderen Anbietern
Bei anderen Anbietern zahlen Sie oft unabhängig vom Erfolg. Wir berechnen erst nach erfolgreicher Löschung.
Hohe Löschquote und TÜV-geprüft
Unsere durchschnittliche Löschquote liegt bei 85–90 %. Bewertungshelden ist außerdem vom TÜV Saarland als "Geprüftes Onlineportal" zertifiziert. (Nachweis: tuev-saar.de/SC45438)
Angebot anfordern und Google Bewertungen löschen!
Über 1000 zufriedene Kunden
Super und sehr effizienter Service! Klappt einwandfrei! Andreas Heinrich2023-03-15 Super schnelle und erfolgreiche Abwicklung des Auftrages! Serkan Kesmez2023-03-14 Gerne empfehle ich die Bewertungshelden weiter! Eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung sowie ein freundlicher Kundenservice überzeugen. Yvonne Neu2023-03-13 Schnell & Problemlos Ernesto Cristopher Schmidt Torres2023-03-13 Innerhalb der vereinbarten Frist werden die gebuchten Dienstleistungen mit Erfolg durchgeführt. Bei Fragen wird schnell geantwortet. Wir empfehlen weiter! Heiko Eisner2023-03-09
Teilen Sie uns mit, welche Bewertungen Ihre Reputation schädigen. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für die Löschung. Kosten entstehen Ihnen nur im Erfolgsfall! Unsere Erfolgsquote liegt erfahrungsgemäß bei 85–90%.
Wir kontaktieren das betreffende Portal und bitten darum, die Echtheit des Eintrags zu überprüfen. Unsere Dienstleistung beschränkt sich ausschließlich auf diesen konkreten Vorgang! Das Portal untersucht anschließend die Bewertungen und entfernt diese nach eigenem Ermessen. Dies dauert im Regelfall je nach Portal zwei bis vier Wochen. Erfolgt eine Löschung, erhalten Sie eine Rechnung für die erfolgreich gelöschten Bewertungen. Erfolgt keine Löschung, entstehen Ihnen keine Kosten.
Einige Wochen nach Übermittlung kontrollieren wir, welche Bewertungen entfernt wurden. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Ruf dauerhaft im Internet geschützt ist und keine Nachteile für Ihren Unternehmenserfolg entstehen. Sollte eine gelöschte Rezension wiederholt online sein, übermitteln wir den Antrag auf Löschung auf Wunsch erneut an das jeweilige Portal.
Bewertungshelden.de prüft nicht den Inhalt einer Bewertung und bietet keine Rechtsdienstleistung/Rechtsberatung an.
Das Bewertungsportal wird darum gebeten, die Echtheit der Bewertung/en zu überprüfen. Die Dienstleistung beschränkt sich ausschließlich auf diesen konkreten Vorgang. Das Bewertungsportal leitet sodann das Prüfverfahren ein und entscheidet im eigenen Ermessen über die Löschung einer Bewertung.
In ca. 80-90% führt der Vorgang zu einer Löschung der Bewertung/en.
Sollten Sie an einer Rechtsberatung interessiert sein oder gar juristische Möglichkeiten in Betracht ziehen, so wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Anwalt.
Grundsätzlich kann jede negative Rezension – mit dem Ziel die Echtheit überprüfen zu lassen – gemeldet werden. In ca. 85–90 % der Fälle erfolgt mit Bewertungshelden eine Löschung durch den Plattformbetreiber.
Kosten entstehen nur im Erfolgsfall – also bei Löschung der entsprechenden Bewertung – entstehen. Sollte eine Löschung nicht erfolgen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Eine Löschung ist u. a. auf den Plattformen Google, Trustpilot, Jameda, Tripadvisor und Kununu möglich.
In den meisten Fällen erfolgt die Löschung innerhalb von 2 bis 4 Wochen, in seltenen Fällen kann es zu Verzögerungen kommen. Sollte eine Löschung durch Bewertungshelden nicht möglich sein, tragen Sie keinerlei Kosten.
Dies ist leider nicht möglich. Bewertungshelden bearbeitet Ihren Auftrag sofort, die Bearbeitung durch das jeweilige Portal kann nur indirekt beeinflusst werden. Erfahrungsgemäß werden Meldungen durch Agenturen wie Bewertungshelden, die bereits seit vielen Jahren aktiv sind, bevorzugt behandelt.
Dies passiert erfahrungsgemäß in unter 1 % aller Fälle. Sollte derselbe Bewerter eine erneute Rezension abgeben, bieten wir unseren Kunden einen kostenfreien zweiten Löschversuch an.
Warum sollten Sie Google Bewertungen löschen lassen?
Bewertungen in der Google-Suche und Google Maps beeinflussen sowohl das Ranking Ihres Unternehmens in den lokalen Suchergebnissen als auch die Kaufentscheidung Ihrer Kunden. Für einen Großteil der Verbraucher sind Rezensionen im Internet genauso vertrauenswürdig wie eine persönliche Empfehlung. Schlechte Bewertungen können dem Image eines Unternehmens schaden und potenzielle Kunden abschrecken. Dabei stammen schlechte Rezensionen oft von Wettbewerbern, die einem schaden möchten.
Haben Sie eine negative Bewertung erhalten, können Sie diese unter Umständen von Google löschen lassen. Allerdings sollten Sie immer versuchen, auf sachliche Kritik konstruktiv zu reagieren und sich auf die Verbesserung Ihres Kundenservices zu konzentrieren. Mit der richtigen Strategie können Sie Ihre Online-Reputation stärken und Ihr Unternehmen zum Erfolg führen.
Unter welchen Bedingungen Sie eine schlechte Google Bewertung löschen können
In erster Linie geht es darum, dass alle auf der Plattform veröffentlichten Bewertungen auf einer echten Erfahrung beruhen. Aus diesem Grund können negative Google Rezensionen grundsätzlich nur in zwei Fällen gelöscht werden:
- Wenn unklar ist, ob der Bewerter überhaupt ein Kunde von Ihnen war bzw. eine echte Erfahrung mit Ihrem Unternehmen hatte. In diesem Fall kann Ihnen eine Agentur weiterhelfen.
- Bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen (rechtswidrige Bewertungen). Die Prüfung, ob eine rechtswidrige Bewertung vorliegt, darf nur ein zugelassener Anwalt vornehmen!
Sie können die negativen Bewertungen zunächst selbst bei Google oder dem jeweiligen Bewertungsportal melden. Die eingereichten Löschanträge sind jedoch in fast allen Fällen erfolglos. Im zweiten Schritt können Sie eine Agentur, wie z. B. Bewertungshelden beauftragen, die das Portal um Prüfung der Echtheit einer Bewertung bittet. Dies führt erfahrungsgemäß in 85 – 90 % der Fälle zu einer Löschung. Bleibt auch dieser Löschversuch erfolglos, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen, der gegen die negative Rezension rechtlich vorgeht. Er prüft, ob die vorliegenden Bewertungen rechtswidrig sind, also beispielsweise ehrverletzende Tatsachen, wie Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Nötigungen oder Erpressungen enthalten. In solchen Fällen lohnt es sich, einen Fachanwalt einzuschalten, der jede einzelne Bewertung inhaltlich prüft.
Die Google-Bewertungsrichtlinien
Google hat folgende Richtlinien für Rezensionen veröffentlicht, die gewährleisten sollen, dass Bewertungen authentisch sind und unzulässige Inhalte sowie rechtswidrige Äußerungen ausschließen. Dabei achtet Google auf folgende Kriterien:
- Themenrelevanz: Die Rezension muss tatsächlich mit dem Unternehmen oder der Dienstleistung in Verbindung stehen.
- Echtheit: Eine Rezension soll auf wirklichen Erfahrungen mit dem Unternehmen basieren. Falsche Bewertungen sind unzulässig.
- Klare Fakten: Der Eintrag sollte Fakten und keine Vermutungen enthalten.
- Keine verbotenen Inhalte: Rechtswidrige Bewertungen, die beispielsweise Werbung, Spam, Beleidigungen, sexuelle oder anstößige Inhalte enthalten, sind verboten.
Rezensionen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, können Sie bei Google melden.
Negative Bewertungen löschen: 4 Möglichkeiten
Um unangemessene Rezensionen zu entfernen, haben Sie generell vier verschiedene Optionen:
- Der Autor entfernt die Rezension von selbst.
- Ihr Unternehmen markiert die entsprechende Bewertung als „unangemessen“.
- Sie suchen sich eine Agentur, die Sie auf Erfolgsbasis bei der Löschung unterstützt.
- Sie beauftragen eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die eine rechtliche Prüfung vornimmt und gegen das Portal oder den Bewerter direkt vorgeht.
Wenn Sie einen Eintrag als unangemessen kennzeichnen, weisen Sie Google darauf hin, dass dieser gegen die Google-Richtlinien verstößt. Google hat zwar automatische Spam-Kontrollen implementiert, die Bewertungen auf unzulässige, irrelevante oder irreführende Inhalte überprüfen, es kann aber trotzdem passieren, dass Rezensionen übersehen werden.
Schritt-für-Schritt: Google Bewertung löschen
Wer kann Google Rezensionen löschen? Und wie können Sie Google Bewertungen löschen? Grundsätzlich gibt es dafür zwei Möglichkeiten. Entweder der Verfasser selbst löscht die Rezension oder Sie als Unternehmen werden aktiv und melden eine unberechtigte Bewertung. Wir erklären Ihnen, wie Sie dabei vorgehen.
Falls Sie selbst der Autor sind und eine Bewertung entfernen möchten, ist das einfach. Befolgen Sie die folgenden Schritte, um Ihre Rezension zu löschen:
- Melden Sie sich in Ihrem Google-Konto an, mit dem Sie die Bewertung verfasst haben.
- Gehen Sie auf Google Maps und klicken Sie in der linken oberen Ecke auf das Menü-Symbol (drei horizontale Linien).
- Klicken Sie auf „Meine Beiträge“.
- Wechseln Sie zum Tab „Bewertungen“.
- Suchen Sie die Bewertung, die Sie löschen möchten, und klicken auf die drei vertikalen Punkte in der oberen rechten Ecke der Bewertung.
- Klicken Sie auf „Löschen“.
- Es erscheint ein Dialogfenster, in dem Sie gefragt werden, ob Sie die Bewertung wirklich löschen möchten. Bestätigen Sie dies mit „Ja“.
Damit ist Ihre Bewertung gelöscht. Beachten Sie, dass die Löschung prinzipiell endgültig ist und nicht rückgängig gemacht werden kann. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie Ihren Eintrag wirklich entfernen möchten. In einigen Fällen ist es besser, ihn stattdessen zu bearbeiten und zu aktualisieren.
Als Unternehmen eigenständig eine unpassende Bewertung melden
Falls Ihr Unternehmen auf Google eine aus Ihrer Sicht unangemessene Bewertung erhält, können Sie eine Löschung mit folgenden Schritten beantragen:
- Melden Sie sich in Ihrem Google My Business-Konto (GMB) an. Wenn Sie noch kein Konto haben, sollten Sie eines erstellen, da es ein wichtiges Instrument zur Verwaltung Ihrer Online-Präsenz ist.
- Gehen Sie zu „Bewertungen“. Dort sehen Sie eine Liste aller Bewertungen, die Ihr Unternehmen erhalten hat.
- Suchen Sie die Bewertung, die Sie melden möchten, und klicken Sie auf die Bewertung bis ein Fähnchen erscheint.
- Wählen Sie „Als unangemessen melden“. Sie werden zu einer Übersichtsseite weitergeleitet, auf der Sie über ein Drop-Down-Menü einen Grund auswählen können.
- Klicken Sie auf „Absenden“. Google wird die Meldung nun überprüfen. Dies kann einige Tage oder Wochen dauern.
Bewertungen auf Google löschen: wichtige Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Rezensionen und Bewertungen?
Sowohl in der Google Suche als auch neben Ihrem Firmeneintrag in Google Maps werden Bewertungen und Rezensionen Ihres Unternehmens angezeigt. Bei einer Bewertung handelt es sich um eine einfache Sterne-Bewertung ohne Erfahrungsbericht. Eine Rezension hingegen enthält zusätzlich einen Text und schildert tatsächliche Erfahrungen oder Meinungen. Beide Formen sind für bewertete Unternehmen von Bedeutung, da sie die Wahrnehmung von potenziellen Kunden beeinflussen. Einige niedrige Sterne-Bewertungen reichen bereits, um ein Unternehmen in ein schlechtes Licht zu rücken und Kunden abzuschrecken.
Es spielt bei der Überprüfung der Echtheit einer Bewertung durch das Bewertungsportal keine Rolle, ob es sich um Bewertungen ohne Inhalt oder mit Text handelt. Grundsätzlich können sowohl Google-Bewertungen als auch Rezensionen gelöscht werden, wenn unklar ist, ob es sich um eine echte Bewertung handelt.
Kann ich eine Google 1-Stern-Bewertung löschen?
Eine 1-Stern-Bewertung ohne Inhalt kann, mit dem Ziel, die Echtheit der Bewertung überprüfen zu lassen, bei Google gemeldet werden. Google leitet dann ein Prüfverfahren ein und entscheidet in eigenem Ermessen, ob die Bewertung gelöscht wird oder nicht. Grundsätzlich können jedoch alle Bewertungen gemeldet/gelöscht werden, wenn unklar ist, ob es sich dabei um eine echte Kundenerfahrung handelt.
Kann man Google Bewertungen selber löschen?
Sie können Rezensionen selbst löschen, wenn Sie der Verfasser sind. Als Unternehmen müssen Sie einen Eintrag bei Google melden, um ihn entfernen zu lassen. Google entscheidet dann anhand seiner Richtlinien, ob sie gelöscht wird oder nicht.
Wer darf wen bewerten?
Nur wer Kunde eines Unternehmens ist oder eine tatsächliche Erfahrung gemacht hat, darf eine Bewertung abgeben. Nicht in Ordnung sind Rezensionen von Konkurrenten, (ehemaligen) Mitarbeitern oder Nutzern, die keine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht haben. Derartige Bewertungen sind von Google nicht gewünscht.
Warum löscht Google positive Bewertungen?
Ebenso wie es falsche negative Rezensionen gibt, gibt es auch falsche positive. Google ist in der Lage, gekaufte positive Bewertungen oder gefälschte Rezensionen durch Mitarbeiter des Unternehmens zu identifizieren. So kann es zu einer Löschung kommen.
Wir unterstützen Sie bei der Löschung Ihrer schlechten Google Bewertungen
Ihnen fehlt die Zeit, sich neben Ihrem Tagesgeschäft mit schlechten Rezensionen auf Google & Co. auseinanderzusetzen? Haben Sie bereits einen Antrag auf Löschung bei Google gestellt, jedoch ohne Erfolg? Wir von Bewertungshelden übernehmen gerne für Sie die Rolle des Übermittlers, melden negative Bewertungen beim entsprechenden Portal und bitten um Prüfung der Echtheit der Bewertungen. Als TÜV-geprüfte Agentur sind wir bei Google und vielen anderen Portalen bereits bekannt und erhalten zuverlässig eine Rückmeldung mit hoher Erfolgsquote.
Nachdem wir die negative(n) Bewertung(en) gemeldet haben, prüft das Bewertungsportal die Echtheit und entscheidet nach eigenem Ermessen, ob diese gelöscht werden. Es kann ca. zwei bis vier Wochen dauern, bis ein Ergebnis vorliegt. Sobald wir eine Rückmeldung des Bewertungsportals haben, benachrichtigen wir Sie. Das Beste: Ihnen wird nur eine erfolgreiche Löschung in Rechnung gestellt. Konnten wir die Bewertung(en) nicht löschen lassen, zahlen Sie nichts!
Unsere Dienstleistung beschränkt sich ausschließlich auf den Meldungsprozess, mit dem Ziel, die Echtheit der Bewertung durch die Bewertungsplattform checken zu lassen! Sollten Sie eine Rechtsberatung benötigen oder juristische Schritte in Betracht ziehen, wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Anwalt.
Warum einen professionellen Dienstleister beauftragen, wenn man Bewertungen selbst melden kann?
Google hat ein ureigenes Interesse daran, möglichst viele negative Bewertungen veröffentlicht zu lassen und somit die Attraktivität der eigenen Plattform zu steigern. Versucht nun das bewertete Unternehmen eigenständig eine Bewertung zu löschen, wird die Löschung erfahrungsgemäß in über 95 % der Fälle pauschal abgelehnt oder gar nicht erst beantwortet. Viele unserer Kunden kommen zu uns, weil ihr eigenständiger Löschungsversuch erfolglos war.
Als professioneller Dienstleister nehmen wir täglich hunderte Meldungen vor, die Google nicht ignorieren oder pauschal ablehnen kann. Unsere Fälle werden zuverlässig von Google bearbeitet und führen in 85–90 % der Fälle zu einer erfolgreichen Löschung.
Was tun, wenn Google eine Rezension nicht löschen will?
Bleibt Ihr eigener Löschungsversuch bzw. der einer professionellen Agentur erfolglos, bleibt Ihnen als letzter Schritt die Beauftragung eines Fachanwalts. Spezialisierte Rechtsanwälte kennen die spezifischen rechtlichen Anforderungen und Verfahren für die Löschung von Online-Rezensionen.
So kann der Anwalt z. B. prüfen, ob es sich um falsche Behauptungen handelt. Oftmals verschickt dieser eine anwaltliche Abmahnung an den Verfasser der Rezension, wenn der Bewerter bekannt ist. Viele Verfasser ziehen Ihre Rezension dann bereits zurück, weil sie ein gerichtliches Verfahren scheuen.
Bevor Sie einen Anwalt einschalten, sollten Sie allerdings die Kosten für die anwaltlichen Dienstleistungen gegen den potenziellen Nutzen abwägen. Ein Anwaltserfolg ist außerdem nie garantiert – die endgültige Entscheidung über die Löschung einer Rezension liegt letztlich bei Google bzw. beim Gericht.