Service-Telefon:
07153 978 92 69
Fake Bewertungen strafbar Titelbild

Von wegen harmlos: Warum Fake-Bewertungen strafbar sind und wie Sie sich wehren

Nur ein Stern hier, ein „Schlechter Service!“ da – negative Bewertungen können heutzutage ein vernichtendes Urteil für vertrauenswürdige Unternehmen bedeuten. Doch was, wenn hinter der schlechten Rezension kein echter Kunde steckt, sondern ein kreativer Geist mit ganz anderen Absichten?

Fakes – also Rezensionen von Personen, die nie Ihre Dienstleistung genutzt oder Ihr Produkt gekauft haben – sind leider kein seltenes Phänomen. Sie verzerren die Wahrnehmung, beeinflussen die Kaufentscheidung und können dem Ruf Ihres Unternehmens ernsthaft schaden. Obendrein können sie sogar strafbar sein – das kann jedoch nur ein spezieller Anwalt beurteilen. Wir erklären Ihnen, wann Bewertungen grundsätzlich strafbar sein könnten und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Reputation schützen.

Hinweis: Die Inhalte dieses Blogbeitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bewertungshelden.de bietet keine Rechtsdienstleistungen an. Für eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt.

Sind Fake-Bewertungen strafbar? – Was Sie wissen sollten

Die kurze Antwort: Ja, falsche Bewertungen können strafbar sein. Die etwas längere: Es kommt – wie so oft – auf den Einzelfall an. Verbreitet jemand bewusst falsche Tatsachen über Ihr Unternehmen, um Ihnen zu schaden, kann das unter Rufschädigung, Verleumdung oder unlauterem Wettbewerb fallen. Auch Plattformen wie Google sehen das gar nicht gern und entfernen gefälschte Erfahrungsberichte unter bestimmten Voraussetzungen wieder.

Den Rezensenten (sowohl Fremden als auch Ihnen) können unter anderem die folgenden juristischen Konsequenzen drohen:

  • Verleumdung (§ 187 StGB)
    Wenn unwahre Tatsachen verbreitet werden, um Ihren Ruf gezielt zu beschädigen.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
    Wenn jemand ehrverletzende Aussagen macht, ohne deren Wahrheit beweisen zu können.
  • Betrug (§ 263 StGB)
    Wenn z. B. Unternehmen gekaufte Bewertungen veröffentlichen, um Konsumenten zu täuschen.
  • Unlauterer Wettbewerb (§ 5 UWG)
    Irreführende geschäftliche Handlungen – z. B. selbstverfasste Lobeshymnen – können abgemahnt werden.
  • Verstoß gegen Plattform-Richtlinien
    Google, Amazon & Co. behalten sich das Recht vor, gefälschte Rezensionen zu löschen und Konten zu sperren.


Wichtig:
Diese Infos dienen der Orientierung – sie sind keine Rechtsberatung, sondern ein schneller Überblick, was im Hintergrund mitspielt.

Wie erkenne ich gefälschte Bewertungen?

Zwischen ehrlichem Lob und erfundenem Feedback liegt manchmal nur ein Mausklick. Aber mit dem richtigen Blick lassen sich viele Fakes schnell enttarnen. Sie müssen nur wissen, worauf Sie achten sollten. Um sicherzustellen, dass es sich bei den Inhalten tatsächlich um rechtswidrige Bewertungen handelt, empfehlen wir Ihnen immer die Prüfung durch einen zugelassenen Fachanwalt.

Verdächtig: die Bewertung selbst

  • Allgemein und nichtssagend: ,,Schlecht!“, ,,Nie wieder!“, aber auch Positives wie „Top!“ – „Mega Service!“ – „Einfach klasse!“ klingt gut, sagt aber nichts. Echte Kunden werden oft konkreter.
  • Übertrieben emotional – in beide Richtungen: Himmelhochjauchzend oder gnadenlos vernichtend? Wenn’s klingt wie aus dem Drehbuch, ist oft was faul.
  • Keine Details zur Leistung oder zum Produkt: Wer wirklich etwas erlebt hat, nennt meist spezifische Erfahrungen und genaue Informationen: „Die Lieferung kam drei Tage zu spät und das Produkt roch nach Plastik.“

 

Verdächtig: der Verfasser

  • Anonyme oder seltsame Namen: „Gast123“ oder „Bewertungsprofi22“? können auf einen Fake hindeuten – müssen aber nicht.
  • Nur eine Rezension oder auffällig viele auf einmal: Ein Konto, das ausschließlich Ihre Firma bewertet – oder gleich zehn in derselben Stunde? Da sollten die Alarmglocken schrillen.
  • Profil ohne Aktivität oder mit Bewertungen weltweit: Wer Pizza in Köln, Zahnärzte in Wien und Nagelstudios in Kanada bewertet – innerhalb von zwei Tagen – ist wohl eher digital umtriebig als realistisch.

 

Tools, die helfen können, Fakes zu entlarven

  • Google Unternehmensprofil analysieren (unter „Bewertungen“)
  • Fakespot oder ReviewMeta (v. a. für Amazon & Co.)
  • Reverse Image Search, wenn Profilbilder verdächtig wirken

 

Gefälschte Bewertungen – 5 Schutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen

Sie haben einen Verdacht oder schon die Gewissheit: Eine bestimmte Aussage ist faul. Und jetzt? Keine Panik, aber auch nicht den Kopf in den Sand stecken! Wir zeigen Ihnen fünf einfache Schritte, mit denen Sie sich aktiv schützen können und sollten – noch bevor Sie eine strafrechtliche Verfolgung mithilfe eines spezialisierten Anwalts in die Wege leiten.

Schritt 1: Verdächtigen, falschen Sachverhalt melden

Fast jede Plattform bietet die Möglichkeit, eine schlechte Bewertung zu melden. Bleiben Sie sachlich und liefern Sie stichhaltige Gründe – je konkreter, desto besser. So melden Sie eigenständig Fake-Bewertungen auf den unterschiedlichen Bewertungsportalen:

Google: Über das Unternehmensprofil > Bewertung > „Als unangemessen melden“

  • Jameda: Auf „Bewertung melden“ klicken und den Grund angeben. Es kann auch ein Nachweis über die Unrichtigkeit angefordert werden.
  • Kununu: Über das Drei-Punkte-Menü neben der Bewertung -> „Verstoß melden“ und die Begründung angeben. Die Rezension wird dann von Kununu geprüft.
  • Tripadvisor: Unter der Bewertung auf „Problem melden“ klicken, dann einen passenden Grund wählen, z. B. falscher Inhalt oder Verstoß gegen Richtlinien.
  • Trustpilot: Neben der Bewertung auf das Drei-Punkte-Menü klicken -> „Bewertung melden“. Ein Formular erlaubt die genaue Beschreibung des Problems (z. B. keine Kundenerfahrung, falsche Angaben).

 

Schritt 2: Bewertungsmanagement betreiben

Wer aktiv um authentisches Feedback bittet, zeigt Selbstbewusstsein. Bitten Sie zufriedene Kunden nach dem Kauf oder der Dienstleistung direkt um eine echte Bewertung – per E-Mail, persönlich oder QR-Code. So verdrängen echte Stimmen die unechten. Auch potenzielle Kunden, die noch nicht zu Ihrem Kundenstamm gehören, sollten Sie direkt um Feedback bitten.

Schritt 3: Auf Bewertungen reagieren

Die Devise lautet: Auch auf kritische Meinungen höflich, professionell und lösungsorientiert antworten. Das zeigt: Hier sitzt ein echter Mensch, der zuhört. Und das allein entschärft die Wirkung einer negativen Rezension drastisch, da das Unternehmen sich um einen guten Kundenservice bemüht.

Schritt 4: Monitoring einführen

Behalten Sie Ihre Rezensionen im Blick – z. B. mit:

  • Google Alerts für Ihre Marke
  • Tools wie ProvenExpert, Trustpilot, ReviewTrackers oder Reputation.com


Schritt 5: Schulung im Team

Machen Sie auch Ihr Team fit: Wie erkennt jeder einen Fake? Wie reagieren Sie angemessen auf eine schlechte Rezension? Der beste Schutz ist Prävention, denn je transparenter und aktiver Sie mit echten Bewertungen umgehen, desto schwerer haben es die falschen.

Lassen Sie Fake-Bewertung einfach & unkompliziert löschen

    Hinweis: Ihre Daten werden sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

    Fake-Bewertungen sind kein Kavaliersdelikt – handeln Sie jetzt!

    Darf man sich selbst gute Bewertungen schreiben? Kurze Antwort: Nein – lassen Sie es lieber. Auch wenn es verlockend ist, dem eigenen Unternehmen mal fünf Sterne zu spendieren – Eigenlob via Fake-Profil kann nach hinten losgehen und verstößt gegen die Richtlinien der Bewertungsplattformen. Zudem verlieren Sie an Glaubwürdigkeit, wenn der Schwindel auffliegt (und das tut es früher oder später).

    Besser: Fragen Sie echte Kunden nach ehrlichem Feedback – dieser Inhalt wirkt glaubwürdig und nachhaltiger als jedes selbstverfasste Lob.

    Fazit: Echt wirkt am längsten

    Fakes, ob positiv oder negativ, sind nicht selten strafbar, aber auch riskant für Ihre Reputation. Wenn Sie auf Authentizität setzen, schützen Sie zugleich Ihr Image und gewinnen das Vertrauen potenzieller Kunden.

    Merken Sie sich:

    • Erkennen, melden, aktiv gegensteuern
    • Echte Stimmen fördern – falsche entlarven
    • Reputation ist kein Zufallsprodukt, sondern ein strategisches Asset

     

    Sie haben den Verdacht, dass jemand durch gefälschte Bewertungen Ihrem Ruf schaden möchte? Bleiben Sie ruhig – und handeln Sie überlegt. Rechtswidrige Bewertungen – etwa bei beleidigenden oder ehrverletzenden Inhalten – dürfen ausschließlich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft und verfolgt werden. Kontaktieren Sie dafür eine entsprechende Rechtsberatung.

    Wenn allerdings unklar ist, ob eine Bewertung überhaupt von einem Bewerter mit einem echten Kontakt zu Ihrem Unternehmen stammt, kann Bewertungshelden Sie gezielt unterstützen: Wir übermitteln die Bewertung an die jeweilige Plattform – zum Beispiel Google, Kununu oder Trustpilot – mit der Bitte, die Echtheit zu überprüfen. Unsere Dienstleistung beschränkt sich ausschließlich auf diesen Prozess und führt in rund 85–90 Prozent der Fälle zur Löschung. Das Beste: Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

    FAQ - Häufig gestellte Fragen

    Ja, wenn Sie nachweisen können, dass diese bewusst unwahr ist und Ihrem Ruf schadet, ist eine Anzeige mithilfe eines spezialisierten Anwalts wegen übler Nachrede oder Verleumdung möglich. Aber: Ohne Beweise wird’s schnell zum juristischen Blindflug. Dokumentieren Sie also alles, bevor Sie zum Gegenschlag ausholen. Wir bieten in diesem Kontext keine Rechtsberatung an.

    Wer 5-Sterne einkauft, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und das Vertrauen der Kundschaft – und genau das wiegt am Ende am schwersten. Google & Co. kennen den Trick längst und reagieren schneller als gedacht.

    Mit einem Mix aus Algorithmen, IP-Tracking, Textanalyse und Nutzerverhalten spürt Google unnatürliche Muster auf und löscht ohne Vorwarnung. Künstlich gestreute Sterne leuchten eben doch ein bisschen zu grell. Wer es übertreibt, riskiert Sichtbarkeit und Seriosität.