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Rufschädigung durch Google Bewertungen: So schützen Sie Ihr Unternehmen

Eine einzige Google Bewertung kann darüber entscheiden, ob ein potenzieller Kunde bei Ihnen kauft – oder zur Konkurrenz wechselt. Was aber, wenn diese Bewertung nicht nur negativ, sondern gezielt rufschädigend ist? Unternehmen stehen dann vor einer Herausforderung: reagieren, ignorieren, die Bewertung bei der Plattform melden oder rechtlich vorgehen?

Negative Google Bewertungen, die auf falschen Informationen, unwahren Tatsachenbehauptungen oder sogar ehrverletzenden Aussagen beruhen, können schnell zur Belastung werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie rufschädigenden Bewertungen professionell begegnen und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen – von der Meldung bei Google bis hin zu rechtlichen Schritten.

Bewertungshelden.de bietet keine Rechtsdienstleistungen und keine Rechtsberatung an. Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und dem ersten Überblick über mögliche Vorgehensweisen im Umgang mit negativen Bewertungen. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine rechtliche Prüfung Ihres konkreten Falls oder die Einleitung juristischer Schritte wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Wie entsteht eine Rufschädigung durch Google Bewertungen?

Jede negative Unternehmensbewertung ist öffentlich sichtbar und beeinflusst somit auch die öffentliche Meinung sowie die Wahrnehmung Ihrer Marke. Eine einzige bewertende Person kann durch eine gezielte strafbare Bewertung eine gesellschaftliche Abwertung Ihres Unternehmens herbeiführen. Das kostet Sie nicht nur Ihren guten Ruf, sondern auch potenzielle Kunden.

Rechtswidrige Bewertungen sind besonders kritisch. Enthält ein Kommentar falsche Informationen oder könnte rechtlich als ehrverletzendes Werturteil eingestuft werden, ist die Bewertung möglicherweise strafbar – vorausgesetzt die Rezension erfüllt bestimmte rechtliche Kriterien. Sind Sie unsicher, ob eine Bewertung strafbar ist, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt für Online-Recht einzuschalten und sich beraten zu lassen. Der Anwalt prüft, ob es sich bei der Rezension um eine Rechtsverletzung handelt und erklärt Ihnen, wie Sie gegen die rufschädigende Bewertung vorgehen.

Ursachen für rufschädigende Bewertungen

Auch wenn subjektive Meinungen grundsätzlich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, gilt: Die Grenze ist dort erreicht, wo es sich nicht mehr um konstruktive Kritik, sondern um Bewertungen mit falschen Inhalten oder unwahren Tatsachenbehauptungen handelt.

Wichtig zu wissen: Nicht jede schlechte Bewertung entsteht aus echter Unzufriedenheit. Häufig stehen hinter negativen Bewertungen:

  • Konkurrenzverhalten und gezielte bösartige Bewertungen
  • Fake-Accounts, die keine echte Dienstleistung in Anspruch genommen haben
  • Ehemalige Angestellte, die dem Unternehmen schaden wollen

 

Die Folgen rufschädigender Bewertungen

Negative Inhalte beeinflussen nicht nur Ihr Ranking in den Suchmaschinen, sondern wirken emotional – und damit besonders stark auf potenzielle Kunden, aber ebenso auf Mitarbeitende und interessierte Bewerber. Die Auswirkungen diffamierender Rezensionen können für die betroffenen Unternehmen gravierend sein:

  • Verlust von potenziellen Kunden und Geschäftspartnern
  • Nachhaltige Imageschäden in der Öffentlichkeit
  • Sinkende Sichtbarkeit in der lokalen Google-Suche
  • Verunsicherung von Mitarbeitern und steigende Fluktuation
  • Abschreckung von möglichen Bewerbern

Fake-Bewertungen entfernen lassen – ohne Aufwand für Sie

Sie möchten eine Bewertung bei Google oder einem anderen Portal melden? Unser Team von Bewertungshelden unterstützt Sie dabei und reicht die jeweiligen Bewertungen beim Portal zur Prüfung der Echtheit ein.

    Hinweis: Ihre Daten werden sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

    Reaktion auf negative Inhalte: Professionelles Krisenmanagement

    Der Fall ist eingetreten: Sie haben eine rufschädigende Bewertung erhalten. Was jetzt? Zunächst gilt: Ruhe bewahren. Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie die Situation sachlich analysieren. Folgende Maßnahmen helfen Ihnen dabei:

    1. Dokumentation der beanstandeten Bewertung

    Dokumentieren Sie die schlechte Bewertung zunächst sorgfältig. Machen Sie einen Screenshot inklusive Datum, Uhrzeit, Benutzername und gegebenenfalls der Sternebewertung. Speichern Sie diese Informationen sicher ab, idealerweise in einem internen Ordner für Bewertungen oder Konfliktfälle.

    2. Öffentliche Reaktion: Freundlich, faktenbasiert, deeskalierend

    Selbst wenn eine Bewertung emotional oder sogar aggressiv wirkt – bleiben Sie souverän! Die öffentliche Antwort sollte:

    • freundlich und respektvoll sein – selbst bei provokanten Inhalten
    • faktenbasiert erfolgen – vermeiden Sie Spekulationen oder Gegenangriffe
    • deeskalierend wirken – bieten Sie eine Lösung oder ein Gespräch an

     

    Ziel ist es, gegenüber potenziellen Kunden ein Bild von Transparenz, Professionalität und Serviceorientierung zu vermitteln. Formulierungen wie „Vielen Dank für Ihr Feedback – wir bedauern, dass Sie nicht zufrieden waren. Gerne möchten wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden.“ zeigen, dass Sie zu einem Dialog bereit sind. So wahren Sie Ihre Integrität und beeinflussen die öffentliche Meinung positiv.

    3. Kontaktversuch mit der bewertenden Person (wenn möglich)

    Wenn Sie einen konkreten Anhaltspunkt zur bewertenden Person haben – z. B. eine E-Mail-Adresse oder einen Namen – kann die direkte Kontaktaufnahme sinnvoll sein. Wichtig: Bleiben Sie mit Ihrem im Ton immer höflich und lösungsorientiert. Ziel ist nicht die Konfrontation, sondern ein klärendes Gespräch auf Augenhöhe.

    Ein möglicher Ablauf:

    • Anschreiben per E-Mail oder Telefon mit der Bitte um Feedback zur Bewertung
    • Verständnis zeigen für die Sichtweise der Person
    • Erklären, dass Sie an einer Lösung interessiert sind und den Fall ernst nehmen
    • Fragen, ob die Bewertung aufrechterhalten werden soll oder ob die Person bereit ist, diese zu überarbeiten oder zu entfernen

     

    In manchen Fällen handelt es sich um ein Missverständnis oder eine subjektive Meinung, die durch einen freundlichen Austausch relativiert oder gelöscht werden kann. Bleibt der Bewerter unkooperativ oder ist es nicht möglich, eine Person ausfindig zu machen, empfehlen wir im nächsten Schritt eine Meldung bei Google.

    Rufschädigende Google Bewertung löschen lassen: Ihre Optionen

    Grundsätzlich stehen Ihnen mehrere Wege offen, um gegen schlechte Bewertungen vorzugehen. Ob über das offizielle Meldesystem von Google, mithilfe spezialisierter Dienstleister oder – als letzter Schritt – durch die Einschaltung eines Anwalts: Je nach Einzelfall ist eine andere Vorgehensweise zielführend.

    Löschung einer rufschädigenden Bewertung bei Google beantragen

    Bei einer möglichen rechtswidrigen Bewertung ist es legitim, zunächst Google um die Entfernung der Rezension zu bitten. Dazu sollten Sie die beanstandete Bewertung über das entsprechende Formular in Ihrem Google Unternehmensprofil melden. Google prüft anschließend auf Basis der eigenen Richtlinien, ob ein Verstoß vorliegt. Wichtig: Am Ende entscheidet Google eigenmächtig, ob eine Bewertung gelöscht wird.

    Professionelle Unterstützung bei der Meldung von Bewertungen nutzen

    Bewertungshelden hilft Ihnen, die Löschung von Bewertungen bei Google zu initiieren, bei denen Sie unsicher sind, ob der jeweilige Bewerter überhaupt einen Kontakt zu Ihrem Unternehmen hatte. Wir reichen die beanstandete Bewertung beim Portal ein, mit der Bitte, diese um Echtheit zu überprüfen. Unsere Dienstleistung beschränkt sich ausschließlich auf diesen konkreten Vorgang und führt in rund 85–90 % der Fälle zu einer erfolgreichen Entfernung von Inhalten. Mit diesem Versuch können Sie sich die Kosten für einen Anwalt gegebenenfalls sparen. Dabei gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, da Sie nur im Erfolgsfall zahlen – also nur, wenn die Bewertung erfolgreich entfernt wurde.

    Hinweis: Bewertungshelden prüft nicht den Inhalt der Bewertung und bietet keine Rechtsdienstleistung oder Rechtsberatung an. Benötigen Sie eine solche, empfehlen wir Ihnen, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.

    Zweifelhafte Bewertungen? Wir kümmern uns um die Löschung – schnell und zuverlässig

      Hinweis: Ihre Daten werden sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

      Wenn alle Stricke reißen: Juristische Schritte einleiten

      Hat weder eine Meldung bei Google noch die Unterstützung durch einen spezialisierten Dienstleister wie Bewertungshelden zur Entfernung der beanstandeten Bewertung geführt, bleibt als letzte Möglichkeit der Gang über den Rechtsweg. Rechtliche Schritte sollten jedoch wohlüberlegt sein – denn sie sind in der Regel zeitaufwendig, mit hohen Kosten verbunden und bergen ein gewisses Prozessrisiko.

      Grundsätzlich kann bei einer rechtswidrigen Bewertung ein Anspruch auf Unterlassung oder sogar auf Schadenersatz bestehen. Ob eine bewertende Person zur Verantwortung gezogen werden kann, hängt maßgeblich von der Beweislage und den rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit ab.

      Ein Anwalt für Medien- oder Internetrecht prüft, ob:

      • die bewertete Aussage als rechtswidrige Bewertung oder sogar strafbare Bewertung einzustufen ist,
      • eine zivilrechtliche Klage oder ein Eilverfahren Erfolg verspricht,
      • zivilrechtliche Konsequenzen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.


      Juristische Schritte empfehlen sich vor allem bei beharrlichen Wiederholungstätern, besonders rufschädigenden Bewertungen oder bei Fällen, in denen eine erkennende Rechtsverletzung vorliegt und sich die bewertende Person nicht anderweitig zur Löschung bewegen lässt.

      Prävention: Schutz vor schädigenden Bewertungen im Internet

      Manchmal entscheidet bereits eine einzige negative Google Bewertung zwischen Wachstum und Stillstand. Nehmen Sie eine Rufschädigung nicht hin, sondern kommen Sie direkt ins Handeln! Eine klare Strategie und sachliche Kommunikation schützen Ihren Ruf im Internet. Zusätzlich können professionelle Dienstleister oder Fachanwälte Sie unterstützen, negative Kommentare zu entfernen.

      Prävention ist das A und O: Gutes Krisenmanagement beginnt bereits vor der nächsten schlechten Bewertung. Durch den Aufbau eines starken Gegengewichts aus positiven Bewertungen lässt sich die Wirkung negativer Kritik deutlich abmildern. Diese Maßnahmen helfen Ihnen dabei:

      • Aktives Bewertungsmanagement mit Fokus auf positive Bewertungen
      • Feedbackkanäle für konstruktive Kritik schaffen
      • Kunden gezielt zu positiven Rezensionen motivieren
      • Monitoring von Plattformen im Internet und einzelnen Bewertungen

       

      Bereiten Sie sich vor und handeln Sie verantwortungsvoll! So sichern Sie sich langfristig Ihren Erfolg im digitalen Raum.

      FAQ - Häufig gestellte Fragen

      Nicht jede schlechte Bewertung stellt automatisch eine Rufschädigung dar. Erst wenn falsche Informationen, ehrverletzende Aussagen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten sind, kann dies rechtlich relevant werden. Nur ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt.

      Eine strafbare Bewertung liegt vor, wenn Inhalte z. B. beleidigend, verleumderisch oder bewusst falsch sind. Kontaktieren Sie einen Anwalt, um kritische Inhalte prüfen zu lassen.

      Google prüft die Echtheit der Bewertung, den Inhalt und mögliche Verstöße gegen die eigenen Richtlinien. Werden Regeln der Plattform verletzt, erfolgt in der Regel die Entfernung von Inhalten. Über eine Löschung entscheidet jedoch ausschließlich Google selbst.

      Neben der Eigenmeldung können professionelle Dienstleister wie Bewertungshelden unterstützend tätig werden. Diese bieten allerdings keine Rechtsberatung und helfen nur bei Bewertungen, bei denen unklar ist, ob der Bewerter überhaupt einen Kontakt zu Unternehmen hatte – konkret bedeutet das: Bewertungshelden bittet das jeweilige Bewertungsportal darum, die Echtheit der Bewertung zu überprüfen. Ihr Vorteil: Dienstleister erhalten aufgrund Ihrer Bekanntheit zuverlässig eine Rückmeldung von Google und bewirken in 85 bis 90 Prozent der Fälle eine Löschung.

      Ja, unbedingt! Reagieren Sie sachlich und freundlich, um potenzielle Kunden nicht zu verschrecken. So zeigen Sie, dass Sie das Feedback Ihrer Kundschaft ernst nehmen und einen guten Service bieten wollen.