Jameda Bewertungen löschen: Ein umfassender Ratgeber

Inhaltsverzeichnis
Dieser Artikel bietet einen detaillierten Leitfaden, wie Sie unerwünschte Jameda Bewertungen löschen können, und liefert praktische Tipps, um Ihre Online-Reputation effektiv zu verwalten.
Zusammenfassung: 10 Fakten zum Löschen von Jameda Bewertungen
- Recht auf Antwort: Bevor Sie eine Bewertung auf Jameda löschen lassen, haben Sie das Recht, auf diese zu antworten. Sie können auf konstruktive Kritik eingehen und Ihr Handeln aus Ihrer Perspektive erläutern.
- Keine direkte Löschmöglichkeit: Ärzte oder Heilberufler können Bewertungen nicht direkt auf Jameda löschen. Die Löschung muss bei Jameda beantragt und begründet werden.
- Gründe für die Löschung: Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Löschung führen können, darunter falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen oder wenn der bewertende Patient unbekannt ist.
- Überprüfungsprozess: Jameda prüft jede Meldung einer Bewertung individuell. Es kann also etwas Zeit dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.
- Rechtliche Schritte: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere bei Verleumdung oder übler Nachrede.
- Verjährungsfrist: Bewertungen von Arztbesuchen, die mehr als vier Jahre zurückliegen, können gelöscht werden, da sie nicht mehr relevant sind.
- Mehrfachbewertungen: Mehrfachbewertungen vom selben Patienten sind nicht zulässig und können daher gelöscht werden.
- Nennung von Namen: Bewertungen, die Namen von Mitarbeitern oder anderen Patienten nennen, können aufgrund von Datenschutzverletzungen gelöscht werden.
- Unzulässige Kritik an Behandlungskosten: Kritik an Behandlungskosten ist oft subjektiv und kann in einigen Fällen zur Löschung der Bewertung führen.
- Profil löschen: Seit einem Urteil des BGH im Jahr 2018 haben Ärzte das Recht, die Löschung ihres gesamten Profils auf Jameda zu verlangen. Allerdings muss dafür eine Ungleichbehandlung zwischen Basis- und Premium-Profilen vorliegen.
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Was ist Jameda und warum sind Bewertungen wichtig?
Entfernung ohne Grund nicht möglich
Jameda hat ein Interesse daran, authentische und ehrliche Bewertungen auf ihrer Plattform zu behalten, um die Nutzererfahrung zu verbessern. Es gibt eine Reihe von Gründen, die dazu führen können, dass eine Bewertung auf Jameda zur Löschung angemeldet werden kann:
- Unzutreffende Aussagen: Wenn eine Bewertung sachlich falsche Informationen enthält, kann dies einen Grund zur Löschung darstellen.
- Unbekannter Patient: Eine Bewertung kann nur durch einen echten Patienten erfolgen. Wenn dies in Zweifel steht, muss der Bewerter einen Nachweis erbringen, dass er Patient in der Praxis oder beim Arzt war.
- Keine Behandlung: Eine Bewertung muss auch auf einer Behandlung beruhen. Nur ein Besuch in einer Praxis reicht nicht aus. Der Nachweis einer Behandlung muss gegeben sein.
- Falscher behandelnder Arzt: Wenn die Bewertung sich auf einen Arzt bezieht, der nicht der tatsächliche Behandler war, ist dies ebenfalls ein möglicher Grund für eine Löschung.
- Veraltete Arztbesuche: Bewertungen zu Arztbesuchen, die länger als vier Jahre zurückliegen, können aufgrund ihrer Irrelevanz gelöscht werden.
- Mehrfache Bewertungen desselben Patienten: Wenn ein Patient mehrere Bewertungen abgibt, kann dies als Missbrauch gewertet werden und zur Löschung führen.
- Verstoß gegen Datenschutz: Wenn der Patient in seiner Bewertung weitere Namen nennt, etwa von Mitarbeitern oder Patienten, kann dies gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen.
- Kritik an Behandlungskosten: Kritik an den Kosten der Behandlung ist oft subjektiv und kann je nach Kontext zur Löschung führen.
- Schmähkritik: Schmähkritik geht über konstruktive Kritik hinaus und zielt darauf ab, den Ruf des Arztes zu schädigen.
- Bewertung mit schädigenden Absichten: Wenn eine Bewertung offensichtlich dazu dient, den Ruf des Arztes zu schädigen, etwa durch eine unbeteiligte dritte Person, kann dies zur Löschung führen.
- Beleidigung und Verleumdung: Bewertungen, die Beleidigungen (gemäß § 185 StGB), üble Nachrede (gemäß § 186 StGB) oder Verleumdung (gemäß § 187 BGB) enthalten, können gelöscht werden.

Mein Name ist Anna. Ich bin 1991 in Wiesbaden geboren und bin nun nach einem Studium der Informationstechnologie sowie einem längeren Auslandsaufenthalt zuständig für ansprechende Inhalte innerhalb unseres Magazins.
Durch mein Studium sowie absolvierte Praktika habe ich mich im Jahr 2019 als SEO-Freelancerin selbstständig gemacht. Auch heute gehört SEO nicht nur beruflich zu meinen Hobbies.
Neben den beruflichen Themen widme ich meine Freizeit zu großen Teilen dem Reisen. In den vergangenen 4 Jahren habe ich gemeinsam mit meinem Hund Snoop 41 Länder auf 3 Kontinenten bereist. Das letzte Jahr davon mit unserem umgebauten Van.